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2. Für den Fall, dass im Zuge der berechtigten oder unberechtigten Nutzung von Werken das Recht des Urhebers auf Nennung missachtet wird, verpflichten Sie sich gegenüber ARKIV zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100% des üblichen Nutzungshonorars. In Ermangelung eines solchen üblichen Nutzungshonorars werden für die entsprechende Nutzung die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing „Bildhonorare“ herangezogen.
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1. ARKIV haftet nur im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der ARKIV Tobias Wahl & Dominik Gonzalez GbR oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder Vertreter zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von ARKIV auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch in allen Fällen grober Fahrlässigkeit, wenn keine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.
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